ENTSO-E veröffentlichte die „Gebotszonenrückblick auf das Zieljahr 2025“ im April 2025 ein Bericht, in dem die Analysen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zusammengefasst sind, die die aktuellen und alternativen Gebotszonen verglichen haben. Dies ergab sich nach der Entscheidung von ACER Nr. 11/2022 über die Prüfung alternativer Gebotszonenkonfigurationen, die in die Überprüfung der Gebotszonen einbezogen werden sollten.
Im Rahmen dieses Prozesses analysierten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber insgesamt 14 Gebotszonen in Mittel- und Nordeuropa. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen empfehlen, die aktuelle Gebotszonenkonfiguration beizubehalten oder eine neue mit höheren monetarisierten Vorteilen oder eine der „akzeptablen“ Gebotszonen vorzuschlagen, sofern sie begründen können, warum diese vorzuziehen ist. Nach der Veröffentlichung der Überprüfung der Gebotszonen haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die aktuellen Zonenabgrenzungen überarbeitet werden sollen.
Was sind Gebotszonen und wie werden diese definiert?
Gebotszonen spielen auf den Strommärkten eine entscheidende Rolle, indem ermöglicht den Handel zu einheitlichen Preisen innerhalb definierter geografischer Gebiete—in der Regel an nationalen Grenzen ausgerichtet. Der Hauptzweck besteht darin Verbesserung der wirtschaftlichen Effizienz, Erleichterung des grenzüberschreitenden Stromhandels und Förderung der Versorgungssicherheit.
Mitteleuropa und nordische Gebotszonen
Im Fall der Gebotszone Mitteleuropa Die Simulationsergebnisse deuten darauf hin, dass die Konfiguration mit dem höchsten positiven monetarisierten Vorteil im Vergleich zum aktuellen Status Quo die Aufteilung von Deutschland/Luxemburg in fünf Gebotszonen (DE5) wäre. Diese Konfigurationsergebnisse ergeben laut ENTSO-E für das Zieljahr 2025 einen geschätzten monetarisierten Nutzen von 339 Mio. €.
Die simulierten Ergebnisse der Studie über die nordischen Gebotszonen spiegeln dies wider keine der bewerteten Konfigurationen schneidet besser ab als der Status Quound empfahl daher, die aktuelle Gebotszonenkonfiguration beizubehalten.
Bei der Festlegung der Gebotszonen werden die allgemeine wirtschaftliche Effizienz, die soziale Wohlfahrt, die Marktliquidität, die Übergangskosten und die Fähigkeit, die Betriebssicherheit des Netzes aufrechtzuerhalten, analysiert.
Kapazitätszuweisung und Engpassmanagement
Ungeachtet dessen müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. So sollte beispielsweise sichergestellt werden, dass die Strompreise und -kosten keine übermäßigen wirtschaftlichen Auswirkungen haben, dass Verbraucher in den neu geschaffenen Gebotszonen keine Hindernisse für den Zugang zu Strom aus erneuerbaren Quellen haben, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Marktliquidität oder Transaktionskosten gibt, die sich auf die Märkte und ihre Teilnehmer auswirken könnten. Zu guter Letzt Die neuen Vorschläge sollten sich weder negativ auf das Gleichgewicht der Märkte noch auf bestimmte Arten erneuerbarer Energiequellen auswirken. Ebenso müssen Erzeuger in günstigeren Bilanzzonen mit garantierten Einspeisetarifen möglicherweise eine höhere Vergütung für ihre Stromerzeugung erhalten.


