Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten immer dann, wenn (i) die CyberGrid GmbH, mit Sitz Rothschildplatz 3, Top 3.07.A
1020 Wien, Österreich („CyberGrid“), als Verkäufer von Waren/Produkten und/oder als Anbieter von Dienstleistungen im Geschäftsverkehr auftritt, oder (ii) in einem mit einem Kunden („Kunde“) geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen oder sonst in irgendeiner Weise auf diese AGB Bezug genommen wird.

1.2. Sämtliche von CyberGrid gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen („Leistungen“) werden in einem Angebot oder in einem Einzelvertrag (nachfolgend gemeinsam „Vertrag“) spezifiziert. Ein rechtswirksamer und verbindlicher Vertrag zwischen CyberGrid und einem Kunden enthält zumindest (i) den Preis für sämtliche zu erbringenden Leistungen und (ii) den von CyberGrid zu erbringenden Leistungsumfang.

1.3. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und findet unter keinen Umständen Anwendung.

1.4. Bei Änderungen dieser AGB informiert CyberGrid den Kunden schriftlich per E-Mail. Die Mitteilung über Änderungen der AGB erfolgt an die vom Kunden CyberGrid bekannt gegebene E-Mail-Adresse. CyberGrid ist berechtigt, sämtliche Änderungen dieser AGB als vom Kunden akzeptiert zu betrachten, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderung ein schriftlicher Widerspruch per E-Mail an sales@cyber-grid.com übermittelt wird.

1.5. Bestimmungen in zwischen CyberGrid und einem Kunden geschlossenen Verträgen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

2.1. Der Kunde erbringt alle im Vertrag oder in diesen AGB vereinbarten Pflichten unentgeltlich und stellt alle erforderlichen Vorarbeiten, Vorprodukte und/oder Hilfsmittel („Vorleistungen“) bereit, die CyberGrid zur Erbringung seiner Leistungen benötigt. Darüber hinaus unterstützt der Kunde CyberGrid unentgeltlich mit allen Mitteln und ergreift alle Maßnahmen, die CyberGrid die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ermöglichen. CyberGrid hat den Kunden innerhalb angemessener Frist schriftlich zu benachrichtigen, falls Vorleistungen mangelhaft sind.

2.2. Der Kunde stellt ferner alle für die Umsetzung der Leistungen durch CyberGrid erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen auf eigene Kosten und zu vereinbarten Terminen zur Verfügung und unterstützt CyberGrid bei Problemanalysen sowie bei im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen erforderlicher Notfallwartung oder Notfallmaßnahmen. Änderungen in den Arbeitsabläufen des Kunden, die zu Änderungen der von CyberGrid für den Kunden zu erbringenden Leistungen führen können, sind vorab mit CyberGrid abzustimmen, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Änderungen.

2.3. Werden Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, stellt der Kunde unentgeltlich alle für die Leistungserbringung durch CyberGrid erforderlichen Komponenten (z. B. Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom einschließlich Überspannungsschutz, Notstromversorgung, Stellflächen für Geräte, Arbeitsbereiche und Infrastruktur) in der erforderlichen Menge und Qualität bereit. Der Kunde ist stets dafür verantwortlich, dass sämtliche Herstellervorgaben, insbesondere hinsichtlich der bereitgestellten Hardwarekomponenten, eingehalten werden. Der Kunde hat zudem für Raum- und Gebäudesicherheit zu sorgen, z. B. Schutz vor Wasser, Feuer und unbefugtem Zutritt. Für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitenden von CyberGrid Weisungen irgendeiner Art zu erteilen.

2.4. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder nicht im vereinbarten Umfang, gelten die von CyberGrid erbrachten Leistungen ungeachtet etwaiger Mängel (z. B. hinsichtlich der Funktionalität) als vollständig und vertragsgemäß erbracht. Zeitpläne für die von CyberGrid zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden verursachte Zusatzleistungen und/oder sonstige Kosten von CyberGrid sind vom Kunden gesondert zu den jeweils geltenden Stundensätzen von CyberGrid zu erstatten.

2.5. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen (zurechenbare Subunternehmer, Dritte etc.) die von CyberGrid eingesetzten Geräte und bereitgestellten Technologien sowie dem Kunden überlassene Gegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt behandeln. Bei Nichtbeachtung haftet der Kunde gegenüber CyberGrid für sämtliche daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, auch bei leichter Fahrlässigkeit.

2.6. CyberGrid geht davon aus, dass sämtliche vom Kunden im Hinblick auf die vom Kunden zu erbringenden Vorleistungen bereitgestellten Unterlagen, Informationen und Daten richtig, vollständig und gültig sind und für die Leistungserbringung verwendet werden können. CyberGrid ist nicht verpflichtet, dies zu überprüfen, und übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

3. LIEFERTERMINE, LEISTUNGSÄNDERUNGEN, EINSCHALTUNG DRITTER

3.1. CyberGrid erbringt alle Leistungen gemäß dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Liefertermine und/oder Lieferfristen für von CyberGrid zu erbringende Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von CyberGrid schriftlich bestätigt wurden.

3.2. Der Kunde kann jederzeit Änderungen der zu erbringenden Leistungen anfordern. Eine Änderungsanfrage muss jedoch eine präzise Beschreibung der gewünschten Änderung, die Gründe hierfür sowie die Auswirkungen auf den vereinbarten Zeitplan und die Kosten enthalten, um CyberGrid die Prüfung der Änderungsanfrage, insbesondere hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, zu ermöglichen. Eine vorgeschlagene Änderung der Leistungen ist für CyberGrid nur rechtsverbindlich, wenn sie von CyberGrid schriftlich bestätigt wurde.

3.3. CyberGrid ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Insbesondere ist CyberGrid berechtigt, Dritte mit der Meldung relevanter Handelsdaten im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes sowie allen damit zusammenhängenden Nachfolgevorschriften zu beauftragen. Der Drittanbieter ist in jedem Fall mit der gebotenen Sorgfalt auszuwählen.

4. VERTRAULICHKEIT

4.1. CyberGrid wahrt die Vertraulichkeit hinsichtlich der Informationen und Unterlagen, die der Kunde CyberGrid im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt.

4.2. Der Kunde hat über alle von CyberGrid erhaltenen Informationen und Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, striktes Stillschweigen zu bewahren und sie unter keinen Umständen Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde hat diese Verpflichtung nachweislich allen Mitarbeitenden sowie von ihm beauftragten Dritten aufzuerlegen.

4.3. Der Kunde darf die von CyberGrid erbrachten Leistungen ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke nutzen.

4.4. Sämtliche Unterlagen sind auf berechtigte schriftliche Aufforderung von CyberGrid oder dem Kunden unverzüglich zurückzugeben.

4.5. Der Kunde stimmt zu, dass CyberGrid den Inhalt dieser Unterlagen seinen Subunternehmern zugänglich machen darf.

4.6. Sämtliche zwischen CyberGrid und dem Kunden ausgetauschten Informationen sind als vertraulich („Vertrauliche Informationen“) zu behandeln und dürfen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, keiner anderen Person offengelegt werden und ausschließlich zur Erbringung der von CyberGrid geschuldeten Leistungen verwendet werden.

4.7. Vertrauliche Informationen dürfen durch Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte des Kunden nur gemäß den vertraglichen Bestimmungen weitergegeben oder verbreitet werden.

5. DATENVERARBEITUNG

5.1. Soweit zutreffend, erhebt und verarbeitet CyberGrid personenbezogene Daten, insbesondere zur Durchführung eines Vertrages und/oder bei Eröffnung eines Kundenkontos, jeweils gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO („Daten“). Welche Daten erhoben werden, ergibt sich aus den jeweiligen Eingabeformularen. Die Löschung des Kundenkontos ist jederzeit möglich und kann durch entsprechende Mitteilung an CyberGrid erfolgen (schriftlich an office@cyber-grid.com).

5.2. CyberGrid speichert und verwendet die bereitgestellten Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung. Nach Abschluss des Vertrages und/oder Löschung des Kundenkontos werden die Daten im Hinblick auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der Daten eingewilligt hat oder CyberGrid sich eine darüber hinausgehende, gesetzlich zulässige Nutzung der Daten vorbehalten hat.

5.3. Zur Abwicklung von Aufträgen arbeitet CyberGrid mit externen Dienstleistern zusammen, die CyberGrid ganz oder teilweise bei der Durchführung der geschlossenen Verträge unterstützen. An diese Dienstleister können bestimmte personenbezogene Daten gemäß den folgenden Informationen weitergegeben werden. So kann CyberGrid im Rahmen der Zahlungsabwicklung Zahlungsdaten an das beauftragte Kreditinstitut weitergeben, soweit dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5.4. Mit der Anmeldung zum E-Mail-Newsletter von CyberGrid erteilt der Kunde seine Einwilligung in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. CyberGrid darf die vom Internet-Service-Provider (ISP) des Kunden vergebene IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit der Anmeldung speichern, um einen möglichen Missbrauch der E-Mail-Adresse zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Die bei der Anmeldung zum Newsletter von CyberGrid erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Werbung gegenüber dem Kunden mittels Newsletter verwendet. Der Kunde kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Nach der Abmeldung wird die E-Mail-Adresse des Kunden unverzüglich aus dem Newsletter-Verteiler von CyberGrid gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der Daten eingewilligt hat oder CyberGrid sich eine darüber hinausgehende, gesetzlich zulässige Nutzung der Daten vorbehält.

6. VERGÜTUNG, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUG

6.1. Ist für die von CyberGrid zu erbringenden Leistungen ein Pauschalpreis vereinbart, sind sämtliche im Vertrag vereinbarten Einzelleistungen darin enthalten. Sind zusätzliche Arbeiten durch CyberGrid zu erbringen, insbesondere wenn vom Kunden erbrachte Vorarbeiten aufzubereiten, zu überarbeiten oder zu bearbeiten sind, ist CyberGrid berechtigt, den gesamten Mehraufwand auf Stundenbasis nach den tatsächlichen Personal- und Sachkosten zu den bei CyberGrid üblichen Preisen abzurechnen. Dies umfasst insbesondere Leistungen von CyberGrid außerhalb der regulären Geschäftszeiten von CyberGrid, die Analyse und Behebung von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch den Kunden verursacht wurden, oder sonstige Umstände, für die CyberGrid nicht verantwortlich ist. Darüber hinaus sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.2. Eine vereinbarte zeitabhängige Vergütung basiert auf einem Acht-Stunden-Tag und einer Fünf-Tage-Woche. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.

6.3. Sämtliche angegebenen Beträge sind Nettobeträge. Alle anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben trägt der Kunde. Bei der Lieferung von Elektrizität an einen Energieversorger (gemäß Verordnung zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, § 2 Z 2 UStBBKV) kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung (§ 1 UStBBKV). Der Kunde hat CyberGrid auf erstes Anfordern alle Erklärungen bereitzustellen, die für die gesetzmäßige, richtige und vollständige steuerliche Behandlung der abgerechneten Beträge erforderlich sind. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts, insbesondere nach § 11 UStG (Umsatzsteuergesetz).

6.4. CyberGrid im Zuge der ordnungsgemäßen Leistungserbringung entstehende Reise- und Nebenkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt („Aufwandsersatz“).

6.5. Entgelt und Aufwandsersatz sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und zahlbar. Zahlungen, die nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum geleistet werden, sind mit einem Zinssatz in Höhe des Dreimonats-Euribor zuzüglich eines Prozentpunktes (100 Basispunkte) zu verzinsen.

6.6. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere-Vereinbarungen, gilt die Forderung erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei CyberGrid eingegangen ist. Sind mehrere Rechnungen offen, werden fällige Zinszahlungen gegen die ältere Rechnung verrechnet. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

6.7. Befindet sich CyberGrid mit der ordnungsgemäßen Leistungserbringung in Verzug, kann der Kunde Ersatz des entstandenen Schadens nur verlangen, wenn CyberGrid oder CyberGrid zurechenbare Dritte den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

7. GEISTIGES EIGENTUM (IP), NUTZUNGS- UND VEWERTUNGSRECHTE

7.1. CyberGrid bleibt alleinige Inhaberin sämtlicher bestehenden Verwertungsrechte, Urheberrechte, Gebrauchsmuster, Patente und Designs im Zusammenhang mit den von CyberGrid erbrachten Leistungen.

7.2. Darüber hinaus behält sich CyberGrid an sämtlichen Vertragsunterlagen, wie Spezifikationen, Zeichnungen, Skizzen, Katalogen etc., alle Rechte einschließlich geistiger Eigentumsrechte vor.

7.3. Soweit CyberGrid dem Kunden Softwareprodukte bereitstellt oder ihm im Rahmen von Leistungen die Nutzung von Softwareprodukten ermöglicht, erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software in unveränderter Form für die Dauer des Vertrages zu nutzen.

7.4. Für die Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Nutzer eine gesonderte Lizenz erforderlich. Für die Nutzung von Softwareprodukten auf Einzelarbeitsplätzen benötigt jeder PC eine eigene Lizenz.

7.5. Stellt CyberGrid dem Kunden Softwareprodukte Dritter zur Verfügung, gehen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers den Bestimmungen dieses Abschnitts vor.

7.6. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten eingeräumt. Die Rechte des Kunden gemäß §§ 40d, 40e Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben unberührt.

7.7. Die dem Kunden von CyberGrid überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen in keiner Weise, weder entgeltlich noch unentgeltlich, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000 zu zahlen, unabhängig von einem Verschulden und nicht der richterlichen Mäßigung unterliegend. Darüber hinausgehende Ansprüche von CyberGrid bleiben unberührt.

8. ZUSATZLEISTUNGEN VON CYBERGRID; STROMBESCHAFFUNG

8.1. CyberGrid gewährleistet, dass sämtliche geschuldeten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkunde erbracht werden und zum Zeitpunkt der Lieferung/Erbringung der vereinbarten Spezifikation entsprechen.

8.2. Die von CyberGrid erbrachten Leistungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Lieferung/Erbringung der Leistung eine detaillierte Beschreibung sämtlicher geltend gemachter Mängel übermittelt. Dies gilt auch für die von CyberGrid bereitgestellte Software – CyberNoc. Die Anwendbarkeit des § 924 ABGB – die Vermutung des Vorliegens eines Mangels, sofern dieser innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Leistung durch den Kunden auftritt – wird hiermit ausgeschlossen.

8.3. Ist die gelieferte Leistung mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, Verbesserung oder die Lieferung einer mangelfreien Leistung („Gewährleistungsbehelf“) zu verlangen. Die Wahl des Gewährleistungsbehelfs steht ausschließlich CyberGrid zu. Lässt sich der Mangel nicht beheben, ist der Kunde berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Minderung des Entgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.4. Voraussetzung für die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten innerhalb angemessener Frist gemäß § 377 UGB ordnungsgemäß nachkommt.

9. HAFTUNG, HÖHERE GEWALT, VERZUG

9.1. CyberGrid haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch CyberGrid zurechenbare Subunternehmer verursacht wurden. Von CyberGrid dem Kunden empfohlene oder vermittelte Drittanbieter zum Erwerb von Hardwarekomponenten sind keinesfalls zurechenbare Dritte; in diesen Fällen übernimmt CyberGrid keine Haftung für etwaige Schäden. Bei von CyberGrid verursachten Personenschäden haftet CyberGrid im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

9.2. Jegliche Haftung von CyberGrid für indirekte Schäden (z. B. entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige Folgeschäden) ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls verfallen sie. Sind Datensicherungen als Leistung vereinbart, ist die Haftung für Datenverlust insgesamt auf EUR 15.000 begrenzt; für alle übrigen von CyberGrid erbrachten Leistungen ist die Haftung auf den Vertragswert des jeweiligen Vertrages begrenzt.

9.4. Weitergehende Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden als in diesen AGB geregelt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9.5. Soweit und solange Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, wie Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Embargos, behördliche Eingriffe, Stromausfälle, Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikationsnetzen und/oder Datenleitungen, nach Vertragsschluss eingetretene gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf Leistungen oder sonstige Nichtverfügbarkeit von Produkten, nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt werden können, liegt keine Vertragsverletzung vor. CyberGrid haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

9.6. Für Fehler im Zusammenhang mit vom Kunden erbrachten Vorleistungen ist CyberGrid nicht verantwortlich; eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für Nichtlieferung, Minderlieferung oder mangelhafte Lieferung von Hardwarekomponenten, die der Kunde von Drittanbietern bezieht, selbst wenn diese Drittanbieter von CyberGrid empfohlen oder vermittelt wurden.

9.7. Ist CyberGrid aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund an der Leistungserbringung gehindert, ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, selbst wenn CyberGrid keine Leistungen erbringt; sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von CyberGrid erbrachten Leistungen gelten ungeachtet etwaiger Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht.

10. VERTRAGSLAUFZEIT, AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

10.1. Jede Partei hat das Recht, einen Vertrag frühestens zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfristen schriftlich zu kündigen.

10.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Verpflichtungen aus einem Vertrag (insbesondere Zahlungspflichten) trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung bzw. unter Androhung der Vertragskündigung verletzt werden, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Vermögens abgewiesen wird. CyberGrid ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn CyberGrid die Fortsetzung der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

10.3. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche von CyberGrid erhaltenen Unterlagen und Dateien unverzüglich zurückzugeben und umgekehrt. Wird ein Vertrag vom Kunden außerordentlich gekündigt, ist CyberGrid berechtigt, dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ist CyberGrid berechtigt, als pauschalen Ersatz für nicht erbrachte Leistungen 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von CyberGrid bleiben hiervon unberührt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CyberGrid nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus einem Einzelvertrag zu novieren, abzutreten, zu verpfänden oder zu übertragen, einschließlich der Abtretung oder Übertragung des Einzelvertrags als Ganzes.

11.2. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts, der Rom-I-Verordnung und des UN-Kaufrechts (CISG), selbst wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.

11.4. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, ist ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

11.6. Während der Laufzeit eines Vertrags und nach dessen Beendigung wird der Kunde keine bei der Leistungserbringung für CyberGrid tätigen Mitarbeiter abwerben oder durch Dritte abwerben lassen. Im Fall eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde, an CyberGrid eine Vertragsstrafe in Höhe des Zwölffachen des letzten Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen, mindestens jedoch in Höhe des Gehalts von Arbeitnehmern von Unternehmen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik auf der Erfahrungsstufe für Sonderaufgaben (ST2) gemäß Kollektivvertrag.

11.7. Der Kunde und CyberGrid vereinbaren schriftlich, dass ihr Firmenlogo für die Dauer eines Vertrags zu Marketingzwecken verwendet werden darf, insbesondere um als Referenzkunde auf ihren Websites und in ihren Social-Media-Kanälen (z. B. LinkedIn oder Facebook) genannt zu werden.

11.8. Werden gesetzliche Bestimmungen, die für die Durchführung eines Vertrags wesentlich sind (z. B. Netzentgelte-Verordnung (NEV), REMIT-Verordnung), geändert, aufgehoben oder modifiziert, verpflichten sich der Kunde und CyberGrid, die jeweils geltenden Nachfolgebestimmungen einzuhalten.

11.9. Sollten einzelne Bestimmungen eines zwischen CyberGrid und dem Kunden geschlossenen Vertrags den sogenannten „Marktregeln“ – das heißt der Summe aller auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehenden Regeln, Vorschriften und Bestimmungen, die von den Marktteilnehmern am Strommarkt einzuhalten sind, um dessen ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu ermöglichen und sicherzustellen – sowie den von der Energie-Control Austria veröffentlichten Sonstigen Marktregeln widersprechen oder sollte ein Vertrag insoweit keine ergänzende Regelung enthalten, vereinbaren CyberGrid und der Kunde hiermit, diesen Vertrag an die jeweils geltenden Marktregeln anzupassen.

11.10. Der Kunde und CyberGrid sind sich einig, dass ein Vertrag von beiden Parteien auch elektronisch mittels geeigneter Programme (DocuSign, Moxis etc.) rechtswirksam unterzeichnet werden kann und eine elektronische Signatur einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig ist.

11.11. Führt der Abschluss eines Vertrags, die Erfüllung einer Vertragspflicht oder die Ausübung eines Rechts aus einem Vertrag zu einem Verstoß gegen Handels-, wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen, Exportkontrollen, Handelsbeschränkungen, Embargos oder sonstige ähnliche Gesetze, Verordnungen, Regeln, Maßnahmen oder Beschränkungen („Sanktionen“) oder könnte CyberGrid und/oder seine verbundenen Unternehmen dadurch der Gefahr nachteiliger Maßnahmen nach irgendwelchen Sanktionen aussetzen, ist CyberGrid berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, ohne jede Haftung oder Entschädigung. Nichts in diesem Vertrag verpflichtet CyberGrid und/oder seine verbundenen Unternehmen zu einem Verhalten, das gegen anwendbare Sanktionen verstößt oder sie in irgendeiner Weise der Gefahr nachteiliger Maßnahmen nach irgendwelchen Sanktionen aussetzen würde.

11.12. Die deutsche Fassung dieser AGB hat Vorrang vor der englischen Fassung.

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